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Beitragsordnung Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V.

Beitragsordnung Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V.

Kurzbeschreibung

Über die Mitgliedsbeiträge

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Details

Beitragsordnung 1. Mitgliedsbeitrag [1] Der Grundbeitrag für das Kalenderjahr beläuft sich bei  natürlichen Personen auf 130,- EUR  Vereinen, Verbänden und Forschungseinrichtungen auf 1.300,- EUR  Unternehmen auf 2.600,- EUR [2] Die Mitglieder können, entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten, höhere Beiträge zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins leisten. 2. Beitragsermäßigung Über eine Beitragsermäßigung entscheidet die Mitgliederversammlung [§5 [3] der Satzung des Vereins]. 3. Zweckgebundene Mittel An einen bestimmten Verwendungszweck gebundene Einnahmen oder Spenden dürfen nur mit Zustimmung der Spenderin/des Spenders für einen anderen Zweck ausgegeben werden. 4. Projekte Projekte, die in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen durchgeführt werden und für die diese ganz oder teilweise die Finanzmittel bereitstellen, werden innerhalb eines eigenen Buchungskreislaufs abgerechnet. Stand: 30.5.2006 © 2012 Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.

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